Von Manstein wurde 1949 als Kriegsverbrecher verurteilt, in einem Verfahren, das von vielen Kommentatoren als unwürdiger Schauprozeß bezeichnet wurde. Um wenig später wieder entlassen zu werden. Seine Erfahrungen wurden gebraucht, um beim Aufbau der Bundeswehr mitzuhelfen.
Sein Leben würdigte nicht zuletzt Ulrich de Maizière, Generalinspekteur der Bundeswehr, 1967: „Der Erhaltung des Reiches galten Ihre Arbeit und Ihr Einsatz, als Sie in Reichswehr und Wehrmacht dienten und den höchsten Rang erwarben. Ihre Loyalität schloß nie aus, daß Sie da, wo Ihr Sachverstand oder Ihr Gewissen es geboten, mutig und deutlich Ihre Stimme erhoben. Sie, Herr Feldmarschall, sind eine Gestalt von geschichtlicher Bedeutung.“